Die Baumfällung erfolgt als Ganzes, wobei aus technischen Gründen der verbleibende Stubben auf maximal 10 cm über Niveau gesägt wird. Der Baum wird zur weiteren Aufarbeitung transportabel zerlegt.

Zur Vermeidung von Schäden an Vegetation oder Baulichkeiten erfolgt die Fällung durch stückweises Abtragen. Aus technischen Gründen wird der verbleibende Stubben auf maximal 10 cm über Niveau gesägt.

Rückschnitt des gesamten Strauches auf eine Resthöhe von 20-50 cm über dem Boden. Dabei werden die einzelnen Triebe unterschiedlich hoch (alte Triebe verbleiben kürzer, junge Triebe länger) zurückgeschnitten. Diese Maßnahme wird v. a. dann erforderlich, wenn sich der Pflanzenaufbau in einem nicht korrigierbaren Zustand befindet.