Prüfung der zu fällenden/pflegenden Bäume auf das Vorhandensein geschützter Tierarten und Habitatstrukturen. Das Ergebnis wird mit einem Protokoll festgehalten. Bei erkennbarer Gefährdung einer Lebens- oder Brutstätte einer geschützten Art erfolgen Informationen und Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie den zuständigen Naturschutzbehörden vor Ausführung der Maßnahme.

Prüfung der zu fällenden/pflegenden Bäume auf das Vorhandensein geschützter Tierarten und Habitatstrukturen. Das Ergebnis wird mit einer artenschutzrechtlichen Stellungnahme festgehalten. Bei erkennbarer Gefährdung einer Lebens- oder Brutstätte einer geschützten Art erfolgen Informationen und Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie den zuständigen Naturschutzbehörden vor Ausführung der Maßnahme.

Prüfung der zu fällenden/pflegenden Bäume auf das Vorhandensein geschützter Tierarten und Habitatstrukturen. Das Ergebnis wird mit einer schriftlichen Darstellung festgehalten. Bei erkennbarer Gefährdung einer Lebens- oder Brutstätte einer geschützten Art erfolgen Informationen und Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie den zuständigen Naturschutzbehörden vor Ausführung der Maßnahme.

Die Larven des Eichenprozessionsspinners werden mittels Spezialsauggerät (Nass-/Trockensauger Sicherheitsklasse H) und Kleinwerkzeug unter Zuhilfenahme einer Hubarbeitsbühne oder eines Seiltechnikers aus der Baumkrone abgesaugt.

Die Baustellenabsicherung erfolgt durch einen Sicherungsposten inkl. Blinkwagen.

Das für die Verkehrssicherheit relevante, abgestorbene und damit im besonderen Maße bruchgefährdete Holz ist ab Schwachastgröße (3 cm Durchmesser) zu entfernen.

Die Schnittführung erfolgt baumbiologisch günstig auf die Astringebene.

Um die vom Gesetzgeber geforderte Verkehrssicherheit herzustellen, wird die Entfernung des Totholzes ab 3 cm Durchmesser (Schwachastbereich) und die Einkürzung kopflastiger und deshalb potenziell bruchgefährdeter Kronen oder Kronenteile erforderlich. Des Weiteren ist bei Bäumen an Verkehrsflächen ein lichter Raum, bei Straßen 4,50 m, sonst 3,50 m herzustellen.

Vorhandene Baulichkeiten, Leuchtkegel von Lampen u. a., sind bei Bedarf freizuschneiden. Die Baumcharakteristik soll dabei erhalten bleiben.

Die Schnittführung erfolgt baumbiologisch günstig auf die Astringebene.

Auf Verkehrswegen für Kraftfahrzeuge muss der Raum bis zu einer Höhe von mind. 4,5 m „licht“, d. h. frei von Baumteilen sein. Bei Geh- und Radwegen ist eine Mindesthöhe von 3,5 m vorgegeben. Durch den Lichtraumprofilschnitt werden all jene Äste vom Baum entfernt, die in den Verkehrsraum wachsen bzw. gewachsen sind.

Im Zuge der Kronenpflege sind abgestorbene, nicht entwicklungsfähige, reibende Äste zu entfernen bzw. zu selektieren. Überlange, kopflastige und deshalb potenziell bruchgefährdete Äste sind so in das Kronengefüge einzukürzen, dass die Baumcharakteristik erhalten bleibt.

Des Weiteren sind Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit (Lichtraumprofil herstellen u. a.) Leistungsbestandteil.

Ziel ist die Erhaltung der Vitalität durch Wiederherstellung eines Gleichgewichts zwischen dem geschädigten oder reduzierten Wurzelvolumen und dem Kronenvolumen unter Wahrung der arteigenen Baumcharakteristik.

Hierzu erfolgt neben der Entfernung bzw. Selektion der toten oder nicht entwicklungsfähigen Äste die Entnahme überzähliger, reibender oder konkurrierender Verzweigungen.

Der Baum ist nach Durchführung der Schnittmaßnahmen in der Lage, die verbleibende Blattmasse ausreichend zu versorgen. Einschränkungen der Baumvitalität, die zumeist irreversibel die Baumgestalt verändern, in Form von Spitzendürre oder dem Absterben ganzer Kronenteile, wird so präventiv entgegengewirkt. Der Auslichtungsgrad richtet sich nach den Erfordernissen, er schwankt zwischen 5% (leicht), 10% (mittel) und 15% (stark). Die Schnittführung erfolgt baumbiologisch günstig auf die Astringebene.

Ziel ist die Entwicklung gleichmäßiger, statisch unbedenklicher Kronen, unter Berücksichtigung der baumarteigenen Charakteristik.

Hierzu ist quirlständigen, konkurrenztriebigen, einseitigen und somit potenziell bruchgefährdeten Kronenentwicklungen durch Selektion oder Teileinkürzungen entgegenzuwirken. Nicht entwicklungsfähige Äste und Totholz sind zu entfernen.

Bei Bäumen an Verkehrsflächen ist ein lichter Raum, bei Straßen 4,50 m, sonst 3,50 m, durch frühzeitige Aufastung anzustreben. Der in der Baumschule vorgezogene Terminale (Leittrieb) ist deutlich herauszuarbeiten.

Die Schnittführung erfolgt baumbiologisch günstig auf die Astringebene.

Unter Berücksichtigung der baumarteigenen Charakteristik erfolgt die Entnahme oder Einkürzung weit ausladender, kopflastiger, potenziell bruchgefährdeter Äste auf hängendes, fruchttragendes Holz. Abgestorbene oder nicht entwicklungsfähige, sowie schwach versorgte Äste sind zu entfernen.

Die Schnittführung erfolgt baumbiologisch günstig auf die Astringebene.

Bei der Kulturform der Kopfbaumpflege sind die Triebe in regelmäßigen, d. h. maximal dreijährigen Intervallen, auf denselben Bereich, nämlich die Basen der Neuaustriebe, zurückzuschneiden. Üblicherweise im Jungbaumstadium beginnend, entstehen so an den Schnittebenen Verdickungen, die typischen Köpfe.

Die Kroneneinkürzung erfolgt in der Höhe und seitlichen Ausdehnung, so dass ein möglichst harmonisches, arttypisches Erscheinungsbild verbleibt. Falls möglich, ist auf Zugäste, d. h. nachgeordnete Äste, die das Überwallen der Schnittfläche fördern, zurückzusetzen.

Der Einkürzungsgrad soll maximal 20% des Kronenvolumens betragen. Die Schnittführung erfolgt baumbiologisch günstig auf die Astringebene. Die verbleibende Krone wird gepflegt, d. h. vorhandene Totäste bzw. nicht entwicklungsfähige und reibende Äste sind zu entfernen.

Aufgrund baumstatischer Notwendigkeit und/oder um Gebäude, Lichtsignalanlagen oder andere Bauwerke freizustellen werden unter Wahrung der baumeigenen Charakteristik einzelne Äste, Astpartien oder Kronenteile eingekürzt. Dabei ist möglichst auf nachgeordnete Äste (Zugäste) zurückzusetzen, die das Überwallen der Schnittfläche fördern. Es erfolgt keine Einkürzung der gesamten Krone.

Aufgrund der Länge der Neuaustriebe sowie der z. T. vorhandenen Fäulen im Bereich der alten Schnittstellen besteht die zunehmende Gefahr von Astausbrüchen. Die Äste müssen zur Herstellung der Bruchsicherheit daher auf Ihre Basen oder kurz darüber eingekürzt werden.

Zur verkehrssicheren Erhaltung des Baumes erfolgt die Einkürzung in Abhängigkeit des Schädigungsgrades bis in den Grob- und Starkastbereich, wobei möglichst auf Zugäste zurückgesetzt wird. Die Baumcharakteristik geht hierbei weitgehend verloren.

Der Einkürzungsgrad soll maximal 50% des Kronenvolumens betragen. Die Schnittführung erfolgt baumbiologisch günstig auf die Astringebene.

Die verbleibende Krone wird gepflegt, d. h. vorhandene Totäste bzw. nicht entwicklungsfähige und reibende Äste sind zu entfernen.

Der baumfremde Bewuchs (wie z. B. Efeu) stellt einen so genannten Halbschmarotzer dar, d. h. er nutzt den Baum als Klettergehölz, ohne jedoch hierbei mit Haftwurzeln, wie dies bei der Mistel der Fall ist, in das Holzgewebe einzudringen.

Die haftenden Triebe bilden jedoch eine zusätzliche statische Last im Grob- und Schwachastbereich der Krone. Durch eine immergrüne Berankung erhöht sich die Wind- und Eislast in erheblichem Maße, so dass die Neigung zu Kronenbrüchen erhöht wird. Der Bewuchs wird ab Stammkopfhöhe aus dem Kronenraum entfernt.

Die mit Haftwurzeln kletternde Pflanze gehört nicht zu den Parasiten und ist für das Gehölz direkt nicht schädlich. Mit zunehmender Ausbreitung (Überwucherung der Krone möglich) kommt es jedoch zu Problemen für das Gehölz.

Ab einem bestimmten Stadium ist daher die Entfernung des Efeus ratsam. Die komplette Entfernung ist allerdings aufgrund der Haftwurzeln sehr zeitaufwendig. Das sog. „Ringeln“ (Durchtrennung aller Efeutriebe rund um den Stamm in etwa 1 m Höhe auf einer Länge von ca. 10-20 cm) sorgt für das Absterben des Efeus oberhalb der Durchtrennung. Die Kletterpflanze stirbt allmählich ab und lässt sich im Anschluss leichter entfernen, sofern sie nicht von alleine abfällt.

Ziel der Schnittmaßnahme ist die Erhaltung einer streng geometrischen Form. Beispielhaft sind Kasten-, Kugel- oder Kegelformen. Der Schnitt erfolgt auf einheitliche Ebenen. Absterbende, tote oder nicht entwicklungsfähige Triebe werden entfernt.

Die Verwendung des Wundverschlussmittels reduziert die Austrocknung vom Kambium (Zellbildungsgewebe) und reaktionsfähigem Splintholz. Hierdurch unterstützt es die baumeigenen, natürlichen Wundreaktionen. Die olivgrüne Farbe verdeckt zudem die optisch auffallenden Holzflächen.

Das Wundverschlussmittel wird bei totem Holz nicht, bei lebendem Holz von 3 – 10 cm Durchmesser vollflächig, ab 10 cm Durchmesser nur im Bereich der Wundränder eingesetzt.

Kletterpflanze (z. B. Efeu, Wilder Wein) vom Gebäude insofern zurückschneiden, dass Fenster, Türen und bedeutsame bauliche Anlagen (z. B. Regenrinnen) anschließend frei sind.

Die mit Haftwurzeln kletternde Pflanze gehört nicht zu den Parasiten und ist für das Gehölz direkt nicht schädlich. Mit zunehmender Ausbreitung (Überwucherung der Krone möglich) kommt es jedoch zu Problemen für das Gehölz.

Ab einem bestimmten Stadium ist daher die Entfernung des Efeus ratsam. Die komplette Entfernung ist allerdings aufgrund der Haftwurzeln sehr zeitaufwendig. Das sog. „Ringeln“ (Durchtrennung aller Efeutriebe rund um den Stamm in etwa 1 m Höhe auf einer Länge von ca. 10-20 cm) sorgt für das Absterben des Efeus oberhalb der Durchtrennung. Die Kletterpflanze stirbt allmählich ab und lässt sich im Anschluss leichter entfernen, sofern sie nicht von alleine abfällt.

Außerdem bildet der Efeu die nicht-kletternde sogenannte Altersform. Dies wächst seitlich und erhöht dadurch erheblich das Gewicht und die Windangriffsfläche. Neben ist Ringeln im Stammbereich ist daher die Altersform v. a. in der Krone stamm- bzw. astnah zurückzuschneiden und zu entsorgen.

Seit einigen Jahren verbreitet sich die Massariakrankheit (Splanchnonema platani) an Platanen. Mit Massaria befallene Äste fallen im Frühstadium der Erkrankung durch eine hellrote bis rosa Färbung an der Astoberseite (vom Boden in der Regel nicht erkennbar) auf und sind im besonderen Maße bruchgefährdet. Meistens beginnt der Befall an der Astbasis. Bei älterem Befall sind die Astoberseiten durch die Pilzsporen rußig bis schwarz gefärbt und die Rinde ist zum Teil abgefallen. Der Befall kann nur mit der Hubarbeitsbühne festgestellt werden.

Zur Wahrung der Baumcharakteristik und zur Vermeidung von Ausbrüchen sind die Kronenteile am statisch günstigsten Punkt, in etwa 2/3 Kronen- bzw. Asthöhe verletzungsfrei zu sichern.

Als Gurtmaterial werden spezifisch angepasste Doppelgurtbänder, bestehend aus einem Befestigungsgurt und einem Haltegurt, mit Dehnungselement verwendet.

Als Verbindungsmaterial werden verzinkte Stahlseile eingesetzt. Die Seile werden im unbelaubten Zustand leicht durchhängend, im belaubten Zustand straff, aber ohne ständige Spannung, unter Berücksichtigung der DIN 1142, eingebaut. Abrechnungsgrundlage sind Ankerpunkte, d. h. der Gurt einschl. Verbindungsmaterial als halbe Seillänge.

Nach den anerkannten Regeln der Technik sollen die Einbauten alle fünf Jahre kontrolliert werden.

Zur Wahrung der Baumcharakteristik und zur Vermeidung von Ausbrüchen sind die Kronenteile am statisch günstigsten Punkt, in etwa 2/3 Kronen- bzw. Asthöhe, verletzungsfrei zu sichern.

Als Verbindungsmaterial werden Kunststoff-Hohltaue (arboa®) mit Spreizband und Scheuerschutz sowie Ruckdämpfer einschließlich einer Reserveschlaufe eingebaut. Die Seile werden im unbelaubten Zustand leicht durchhängend, im belaubten Zustand straff, aber ohne ständige Spannung, installiert.

Abrechnungsgrundlage ist eine komplette Seilverbindung.

Nach den anerkannten Regeln der Technik sollen die Einbauten alle drei bis fünf Jahre kontrolliert werden.

Im Baum vorhandene Kronensicherung auf Funktionsfähigkeit (Einbauhöhe, Spannung, Korrosion und Scheuerstellen) überprüfen, inkl. schriftlicher Dokumentation.

Sollte der ausführende Baumpfleger vor Ort feststellen, dass die Funktionsfähigkeit der Sicherung nicht mehr gewährleistet ist, wird er den Auftraggeber davon in Kenntnis setzen. Eine Erneuerung der Sicherung kann dann sofort nach Beauftragung vor Ort durchgeführt werden.

Stamm- und Stockaustriebe sich im Rahmen der Pflege zu entfernen. Sie können sich zudem sichtbehindernd an Straßen auswirken und das so genannte Lichtraumprofil einschränken.

Stammaustriebe sind deshalb bis auf die Basis, Stockaustriebe – soweit möglich – zu entfernen.